Frauenhilfe


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- mehr als Sie denken
 

   Ein - Blick in die Geschichte:

Walli & Betti

 

Das waren noch Zeiten.

Zwei Mark Jahresbeitrag - zahlbar in vier Raten!

Aber es waren schließlich auch andere Zeiten.

Härtere Zeiten,  zwischen den Weltkriegen.

Schon vor den Weltkriegen herrschte größte Not, und der Einsatz der Frauen wurde dringend  benötigt.
Von Berlin und Brandenburg breitete sich die Bewegung aus, deren Aufgabe ,,das Hören von Gottes Wort mit Bibelarbeit und Andacht und einem breit gestreuten Enga­gement" sein sollte.

Kaiserin Augusta Victoria hatte schon 1899 aufgerufen, Provinzialverbänden der Frauenhilfe zu gründen.
Bis dahin hatte es nur gemeindlich gebundene Gruppen, die ohne Dachorganisation arbeiteten
, gegeben.

1931 gründete dann der damalige St.-Petri-Pfarrer Heinrich Seydenstücker die Frauenhilfe in Hattrop, im selben Jahre traten Meckingsen und Katrop bei.

Ihr Einsatz wurde in der NS-Zeit stark eingeschränkt.
Um so  stärker  entwickelte sich in den Dörfern die nachbarschaftliche Hilfe.
Nach dem Krieg sammelten die Frauen Geld zum Wiederaufbau der Petrikirche, die im Bombenhagel ihren ganzen Chor eingebüßt hatte.

 ( Bilder: Spielszenen zum 75-jährigen Jubilaum)       

Heute nehmen die Frauen der Frauenhilfe - die Mitgliedszahl liegt bei derzeit 60 - Aufgaben wahr in der Alten- und Familienbetreuung, nehmen an Weltgebetstagen und am Kreisverbandsfest teil, um den Kontakt zu den anderen Frauenhilfen aufrechtzuerhalten.

Im Winter kümmern sie sich um eine der vier Advents-Kaffeestuben im Petrushaus, dessen Erlös stets für gemeinnützige Zwecke verwandt wird.
Die Treffen, die jeweils am 1. Mittwoch des Monats entweder in der Gemeinschaftshalle Hattrop oder in Meckingsen stattfinden, werden häufig durch den Pfarrer der Soester St. Petri-Gemeinde, Herr Pastor Röger, begleitet.

Neben der Bibelarbeit und dem Austausch zu aktuellen Fragen steht natürlich auch die Geselligkeit, dabei auch das Treffen mit anderen Frauen in ähnlichen Lebenssituationen, im Vordergrund.
Besonderer Beliebtheit efreuen sich die jährlichen Ausflüge zu verschiedensten Zielen.

 

Der Frauenverein Hattrop-Katrop-Meckingsen würde sich freuen, Sie in seinen Reihen begrüßen zu können,
         aus kassentechnischen Gründen kann jedoch  der Jahresbeitag von 12.- €  leider nicht mehr in vier Raten bezahlt werden.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft :   Waltraud Kock,       Bahnengasse 7a ,   ( 02921 / 61692 )
                                                          Helga Brinkmann,   Steinerbrücke 36 ,   ( 02921 / 80018 )
                                                        

 

 

 

Zahlen, Daten, Fakten der Gemeinschaftshalle

Kapazität

Großer Saal
Mehrzweckraum
Thekenraum
Schulungsraum
Küche
200 Sitzplätze
70 Sitzplätze
35 Sitzplätze
12 Sitzplätze
Geschirr für ca. 100 Personen;
Kochmöglichkeiten
Parkplatz Stellplätze für ca. 50 PKW`s mit Behinderten-Parkplätzen

 

Kostenzusammen-

stellung
Anteil Land NRW € 162.500
Anteil Stadt Soest € 140.000
Eigenleistung der Dorfgemeinschaft € 206.000

 

Bauzeit: Beginn: Dezember 1990
1 ½ Jahre Fertigbauabnahme: 6. Mai 1992

 

Es wurden von der Dorfgemeinschaft über 15.000 freiwillige Arbeitsstunden geleistet.In den 16 Jahren fallen weiterhin durchschnittlich pro Jahr 500 ehrenamtliche Stunden zum ordnungsgemäßen Betrieb der Gemeinschaftshalle an. Insbesondere sind Tätigkeiten bei Ersatzinvestitionen (Installationen), Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen, Reparaturen, Sitzungen des Hallenvereins und im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung angefallen.Zur Unterhaltung der Gemeinschaftshalle fallen Betriebskosten von durchschnittlich 10.000 € an. Diese Kosten werden vom Hallenverein erwirtschaftet. Erhaltungsaufwendungen fallen vermehrt von Jahr zu Jahr an. Vom Innenraum- und Türanstrich, bis hin zur neuen Bodenversiegelung, über einem kompletten Außenanstrich sind jährlich wiederkehrende Arbeiten zu erledigen. Auch diese zusätzlichen Beträge für Material- und Personalkosten müssen erwirtschaftet werden.

Zusätzlich haben die dörflichen Vereine umfangreiche Summen ihres Vereinsvermögens investiert:

Schützenverein Hattrop 80.000 €

Kameradschaftsverein LG Hattrop 

15.000 €
Singekreis Hattrop 7.500 €
Hallenverein Hattrop 45.000 €

Die Mittel wurden wie folgt verwandt:

  • Ausstattung der Küche
  • Parkplatzbefestigung (Pflasterung)
  • Schallisolierungsmaßnahmen in der Halle, Gastraum und Gemeinschaftsraum (geplant)
  • Anbau – zusätzliche Abstellmöglichkeiten
  • Brandschutzmeldeanlage
  • Mobiliar Bestuhlung, Tische, Theken
  • Ersatzinvestitionen, wie z.B. neue Schließanlage, Heizungserneuerung

 

Seit 2011 hat der Hallenverein das Dach der Gemeinschaftshalle an einen privaten Investor zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage vermietet. Die Mieteinnahmen sollen für energiesparende Maßnahmen refinanziert werden.

 

Die steigenden Energiepreise kommen in den letzten Jahren hinzu, eine kostendeckende Bewirtschaftung wird immer schwieriger. Mit dem Betrieb der Gemeinschaftshalle Hattrop wurde der Steuerzahler nicht belastet.

Das Jagdrevier


Jagd ist Naturschutz

Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände
nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes
als Naturschutzverbände anerkannt.

Sinnvoller, gesellschaftspolitisch tragfähiger Naturschutz gründet auf einer nachhaltigen, vernünftigen Nutzung natürlicher Ressourcen, zu denen auch wildlebende Tiere gehören. Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang für die Natur ein. Dabei bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an verantwortungsvoller Jagd erleben , als wesentliche Motivation, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu investieren.

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind daher die nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten, die Förderung der frei lebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden, frei lebenden Wildtierbestandes, die Vermeidung von Wildschäden … und die Regulierung überhöhter Wildbestände. ( BJG §1 )

Diese Prinzipien verfolgen wir im Jagdrevier Hattrop ,   im Herzen der Soester Börde.

Als Stadtteil von Soest erstreckt sich diese reine Feld-Jagd rund um das Dorf und grenzt im Osten fast bis an die äußere Bebauung der Stadt, im Westen liegt die Reviergrenze bereits in der Gemeinde Welver.

Revier

Der "Soestbach" und vor allem die "Blögge" mit ihren Mäandern prägen das charakteristische  Bild, zwei Bahnlinien teilen das Revier (Karte).

Im Nordwesten gehört das NSchG "Klärteiche" zur Fläche.

Die Landschaft ist agrarisch geprägt, dennoch sind die einzelnen landwirtschaftlichen Schläge relativ klein strukturiert, sodass der typische Eindruck der westfälischen Parklandschaft erkennbar geblieben ist.
Leider fehlt in diesem abwechslungsreichen Gesamtbild zumindest
ein "Hölzchen" (Wäldchen).

Im Laufe der Jahre haben sich, auch durch die Hegearbeit der Jägerschaft, Hecken, Brachen und Wildwuchsflächen entwickelt.
Das zeigt Auswirkungen auf die Fauna.
Viele Tierarten, vor allem aber die Kulturfolger, beleben das Gebiet.
Das Wild der Region hat aber dennoch zunehmend unter dem Druck von
Landwirtschaft und Freizeitaktivitäten zu leiden.
Eine Verbesserung der Situation ist aber fest zu stellen.

RehObwohl auch schon Schwarzwild auf dem Durchzug bestätigt werden konnte, wurde bisher ausschließlich auf Niederwild gejagt, davon auf die hinreichend vertretenen Hauptwildarten.

Wildarten in Hattrop

 

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Das LandesJagdGesetz NW erlaubt  zu bestimmten Jagdzeiten und teils unter besonderen Bedingungen die Jagd auf:
Niederwild:
Rehwild    Feldhase   Wildkaninchen   Fuchs   Fasan   Wildtaube   Stockente   Rabenkrähe   Elster
Graugans   Kanadagans   Nilgans  Rebhuhn  Waldschnepfe   Blässhuhn  Möwen  Dachs Steinmarder  Hermelin  Iltis
Hochwild:
 
Rotwild Damwild Sikawild   Muffelwild Schwarzwild
Die Bezeichnungen "Nieder-"  bzw. "Hochwild" stammen noch aus jener Zeit, als dem
„Hoch-“ bzw. dem „Niederen Adel“
bestimmte Tierarten zur Bejagung vorbehalten waren.


 
 
 

 

Historisches

Alter Kamerad Historisches und  fast  schon Historisches

         ... aus dem Gründungsprotokoll:

Gründungsurkunde

Mit Gott                                        Hattrop, den 23.4.1911

Heute nachmittag 4.00 Uhr hatten sich unter dem Vorsitze des Herren EhSatzungrenamtmanns Smits-Meyerich der Gemeindevorsteher  Bierbrod  nebst  sämtlicher  Gemeindevertreter und mehr als 30 Herren der Gemeinde Hattrop im Saale des Herrn Twittmann versammelt, um eine Feuerwehr zu gründen. ...


Nachdem die Sache  durch Herrn
Ehrenamtmann eingehend vorgetragen und durch die Versammlung erörtert war, wurde dieGründung einer „Freiwilligen Feuerwehr Hattrop“  beschlossen. Es traten dem Verein gleich 30 Mitglieder bei. Aus der Zahl der Mitglieder wurden 6 Herren zur Führung der Geschäfte gewählt. …  

Die Unkosten für die Ausrüstung der Wehr übernimmt die Gemeinde. Für kleinere Ausgaben wird ein Eintrittsgeld von 1 M , ein Jahresbeitrag von 50 Pfennig erhoben. Es wurde sodann die Satzung der Wehr besprochen, ebenso die Dienstvorschrift. …

 


 
... aus den Jahrzehnten:

Handkraftspritze            Spritzenhaus            TS8 Einführung

                        Die erste Handkraftspritze                                          Das Spritzenhaus                           Einführung der Tragkraftspritze TS8                                    von 1912                                                                 von 1925                                                     im Jahre 1962

Wappen HattropIm Zuge der kommunalen Neuordnung NRW des  Jahres 1969
wurde die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hattrop ein Teil der Gesamtwehr der Stadt Soest
Aktive und Altersabteilung  1973 und 1986Löschgruppe 1973
Löschgruppe 1986

   Brandmeister  und Löschgruppenführer:

Brandmeister

 

   1911  Wilhelm Potthast

   1926  Diedrich Wilms

   1939  Dietrich Rocholl

   1956  Karl Rademacher

   1963  Helmut Twittmann

   1974  Friedhelm Rinke

   1987  Jürgen Mesche

   1997  Hartwig Schmitt

   2005  Jürgen Mesche

      Gerätehaus Einweihung Gerätehaus Löschgruppe 2004

                           Das neue Feuerwehrgerätehaus an der Gemeinschaftshalle                                                                      Die Aktiven der LG 2004
 Fotos:privat                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        WIKU

Die Jagdgenossenschaft

Jagdbezirk

 

Der Jagdbezirk

Nach dem Bundesjagdgesetz ( BJG ) ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Alle Grundflächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wiederum in einzelne selbständige Jagdbezirke  (wie z.B. Hattrop) aufgeteilt ist. 
In einem solchen selbständigen Jagdbezirk steht das Jagdrecht

der
Jagdgenossenschaft zu.

Die Eigentümer der Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die zu einem selbständigen Jagdbezirk gehören, bilden diese Jagdgenossenschaft  (§7, LJG NW ). Sie nutzt das Jagdrecht durch dessen Verpachtung an die Jagdausübungsberechtigten.
Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird dieser Interessenverbund durch den Jagdvorstand vertreten.  Der Vorsitzende der Genossenschaft ist der Unteren Jagdbehörde  (hier: Kreis Soest) verantwortlich, er unterzeichnet für die Grundeigentümer u.a. den jährlichen Abschussplan und die geforderten Streckenmeldungen.

 
RevierkarteIn der Gesamtheit umfasst der Jagdbezirk in Hattrop eine Fläche von 370 ha.
Die Jagdgenossenschaft vertritt eine Fläche von 320 ha,
für die an die Jagdausübungsberechtigten das Jagdrecht  verpachtet  worden ist.
 
Dr. Riese
 
 
 
 
Jagdgenossenschaft Hattrop
 
Vorsitzender
Dr. Michael Riese
Tel.: 02921 / 6 24 62
 

Ein besonderes Anliegen

von Jagdgenossenschaft und Jägerschaft ist  die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des  Wildes,  der Natur und der Jagd durch  informativen

Jagdschutz

Das bedeutet

Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen,

wildernden (aufsichtslosen) Hunden und Katzen und vor Tieren,

die nicht dem Jagdrecht bzw. dem Schutz des Naturschutzrechts unterliegen.

Faltblatt

 

Infos bei der

Jägerschaft
Hattrop

 

 


Immer wieder werden Wildtiere im Straßenverkehr getötet!
Leider werden nicht alle Unfälle entweder der Polizei, den Jagdausübungsberechtigten oder
den Jägern gemeldet, sodass ver
letztes Wild vielfach qualvoll verendet.
 
Wildwechsel
Achtung
in den Morgen-
und Abendstunden
von Frühjahr und Herbst
 
 
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