Die Jagdgenossenschaft

Jagdbezirk

 

Der Jagdbezirk

Nach dem Bundesjagdgesetz ( BJG ) ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Alle Grundflächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wiederum in einzelne selbständige Jagdbezirke  (wie z.B. Hattrop) aufgeteilt ist. 
In einem solchen selbständigen Jagdbezirk steht das Jagdrecht

der
Jagdgenossenschaft zu.

Die Eigentümer der Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die zu einem selbständigen Jagdbezirk gehören, bilden diese Jagdgenossenschaft  (§7, LJG NW ). Sie nutzt das Jagdrecht durch dessen Verpachtung an die Jagdausübungsberechtigten.
Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird dieser Interessenverbund durch den Jagdvorstand vertreten.  Der Vorsitzende der Genossenschaft ist der Unteren Jagdbehörde  (hier: Kreis Soest) verantwortlich, er unterzeichnet für die Grundeigentümer u.a. den jährlichen Abschussplan und die geforderten Streckenmeldungen.

 
RevierkarteIn der Gesamtheit umfasst der Jagdbezirk in Hattrop eine Fläche von 370 ha.
Die Jagdgenossenschaft vertritt eine Fläche von 320 ha,
für die an die Jagdausübungsberechtigten das Jagdrecht  verpachtet  worden ist.
 
Dr. Riese
 
 
 
 
Jagdgenossenschaft Hattrop
 
Vorsitzender
Dr. Michael Riese
Tel.: 02921 / 6 24 62
 

Ein besonderes Anliegen

von Jagdgenossenschaft und Jägerschaft ist  die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des  Wildes,  der Natur und der Jagd durch  informativen

Jagdschutz

Das bedeutet

Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen,

wildernden (aufsichtslosen) Hunden und Katzen und vor Tieren,

die nicht dem Jagdrecht bzw. dem Schutz des Naturschutzrechts unterliegen.

Faltblatt

 

Infos bei der

Jägerschaft
Hattrop

 

 


Immer wieder werden Wildtiere im Straßenverkehr getötet!
Leider werden nicht alle Unfälle entweder der Polizei, den Jagdausübungsberechtigten oder
den Jägern gemeldet, sodass ver
letztes Wild vielfach qualvoll verendet.
 
Wildwechsel
Achtung
in den Morgen-
und Abendstunden
von Frühjahr und Herbst
 
 
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