Der Jagdbezirk Nach dem Bundesjagdgesetz ( BJG ) ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Alle Grundflächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wiederum in einzelne selbständige Jagdbezirke (wie z.B. Hattrop) aufgeteilt ist. Jagdgenossenschaft Hattrop
Vorsitzender
Dr. Michael Riese Tel.: 02921 / 6 24 62
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Ein besonderes Anliegen von Jagdgenossenschaft und Jägerschaft ist die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Wildes, der Natur und der Jagd durch informativen Das bedeutet Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen, wildernden (aufsichtslosen) Hunden und Katzen und vor Tieren, die nicht dem Jagdrecht bzw. dem Schutz des Naturschutzrechts unterliegen. |
Infos bei der JägerschaftHattrop
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Immer wieder werden Wildtiere im Straßenverkehr getötet! Leider werden nicht alle Unfälle entweder der Polizei, den Jagdausübungsberechtigten oder
den Jägern gemeldet, sodass verletztes Wild vielfach qualvoll verendet. |
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Achtung
in den Morgen- und Abendstunden von Frühjahr und Herbst |
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