Das Jagdrevier


Jagd ist Naturschutz

Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände
nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes
als Naturschutzverbände anerkannt.

Sinnvoller, gesellschaftspolitisch tragfähiger Naturschutz gründet auf einer nachhaltigen, vernünftigen Nutzung natürlicher Ressourcen, zu denen auch wildlebende Tiere gehören. Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang für die Natur ein. Dabei bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an verantwortungsvoller Jagd erleben , als wesentliche Motivation, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu investieren.

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind daher die nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten, die Förderung der frei lebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden, frei lebenden Wildtierbestandes, die Vermeidung von Wildschäden … und die Regulierung überhöhter Wildbestände. ( BJG §1 )

Diese Prinzipien verfolgen wir im Jagdrevier Hattrop ,   im Herzen der Soester Börde.

Als Stadtteil von Soest erstreckt sich diese reine Feld-Jagd rund um das Dorf und grenzt im Osten fast bis an die äußere Bebauung der Stadt, im Westen liegt die Reviergrenze bereits in der Gemeinde Welver.

Revier

Der "Soestbach" und vor allem die "Blögge" mit ihren Mäandern prägen das charakteristische  Bild, zwei Bahnlinien teilen das Revier (Karte).

Im Nordwesten gehört das NSchG "Klärteiche" zur Fläche.

Die Landschaft ist agrarisch geprägt, dennoch sind die einzelnen landwirtschaftlichen Schläge relativ klein strukturiert, sodass der typische Eindruck der westfälischen Parklandschaft erkennbar geblieben ist.
Leider fehlt in diesem abwechslungsreichen Gesamtbild zumindest
ein "Hölzchen" (Wäldchen).

Im Laufe der Jahre haben sich, auch durch die Hegearbeit der Jägerschaft, Hecken, Brachen und Wildwuchsflächen entwickelt.
Das zeigt Auswirkungen auf die Fauna.
Viele Tierarten, vor allem aber die Kulturfolger, beleben das Gebiet.
Das Wild der Region hat aber dennoch zunehmend unter dem Druck von
Landwirtschaft und Freizeitaktivitäten zu leiden.
Eine Verbesserung der Situation ist aber fest zu stellen.

RehObwohl auch schon Schwarzwild auf dem Durchzug bestätigt werden konnte, wurde bisher ausschließlich auf Niederwild gejagt, davon auf die hinreichend vertretenen Hauptwildarten.

Wildarten in Hattrop

 

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Das LandesJagdGesetz NW erlaubt  zu bestimmten Jagdzeiten und teils unter besonderen Bedingungen die Jagd auf:
Niederwild:
Rehwild    Feldhase   Wildkaninchen   Fuchs   Fasan   Wildtaube   Stockente   Rabenkrähe   Elster
Graugans   Kanadagans   Nilgans  Rebhuhn  Waldschnepfe   Blässhuhn  Möwen  Dachs Steinmarder  Hermelin  Iltis
Hochwild:
 
Rotwild Damwild Sikawild   Muffelwild Schwarzwild
Die Bezeichnungen "Nieder-"  bzw. "Hochwild" stammen noch aus jener Zeit, als dem
„Hoch-“ bzw. dem „Niederen Adel“
bestimmte Tierarten zur Bejagung vorbehalten waren.