Beitrags- und Geschäftsordnung des Schützenvereins

Diese Beitrags- und Geschäftsordnung ergänzt und konkretisiert die Satzung. Sie kann auf Antrag zu jeder Versammlung geändert werden, sofern dieses nicht der Satzung wiederspricht.

§ 1 Beiträge

  1. Beitragshöhe: Der Jahresbeitrag beträgt 20,00 EUR, entsprechend Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 05.01.2019.

  2. Beitragsbefreiung:
    - Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
    - Ab dem 70. Lebensjahr können sich die Mitglieder vom Jahresbeitrag befreien lassen. Hierzu ist ein formloser Antrag (mündlich ist ausreichend) an den Vorstand notwendig.

§ 2 Vorstand

Der Vorstand des Schützenvereins Hattrop besteht aus:

  1. Dem geschäftsführenden Vorstand entsprechend Satzung, im Einzelnen:
    - dem 1. Vorsitzenden
    - dem Kassierer
    - dem Schriftführer

  2. Dem Vorstand, im Einzelnen:
    - Kommandeur
    - Adjutanten
    - Fahnenträger
    - 1. und 2. Fahnenoffizier
    - 1. und 2. Königsoffizier
    - den 3 Zugoffizieren (1., 2. und 3. Zug)
    - Ehrenkommandeur (der Letztgewählte)
    - der jeweilige König im Jahr in seiner Amtszeit

  3. Aus den Mitgliedern des Vorstandes §2 - 2. wird der geschäftsführende Vorstand entsprechend §10 der Satzung gewählt und diese erfüllen damit eine Doppelfunktion.

§ 3 Erweiterter Vorstand

  1. Die sonstigen Ehrenoffiziere.

  2. Der jeweilige Kaiser in seiner Amtszeit

  3. Der erweiterte Vorstand nimmt auf Einladung an den Vorstandsitzungen teil, ist auf diesen nicht stimmberechtigt und damit nur beratend tätig.

§ 4 Ersatzoffiziere

  1. Die Ersatzoffiziere dienen als Vertretung bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes §2 bei offiziellen Anlässen (z.B. Schützenfest).

  2. Es gibt 6 Ersatzoffiziere, sie werden auf 6 Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Es wird jährlich ein Ersatzoffizier gewählt, bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt die Wahl eines neuen Ersatzoffiziers bis zur turnusgemäßen Neuwahl.

  3. Der Einsatz der Ersatzoffiziere wird vom Kommandeur festgelegt.

  4. Die Ersatzoffiziere sind kein Mitglied im Vorstand, dieses gilt auch Vertretungsfall.

§ 5 Königspaar und Hofstaat

  1. Der Schützenkönig / die Schützenkönigin wird durch das jährliche Vogelschießen auf dem Schützenfest ermittelt. Er / Sie bildet gemeinsam mit einem von ihm / ihr gewählten Partner /Partnerin das Königspaar und werden im Anschluss an das Schießen gekrönt.

  2. Ihre Amtszeit läuft „1 Jahr“ bis zum nächsten Vogelschießen mit anschließender Krönung des neuen Königspaares.

  3. Das Königspaar wählt sich zur Unterstützung einen Hofstaat. Dieser besteht aus bis zu 5 Paaren.

  4. Das Königspaar erhält vom Verein Zuschüsse, diese setzen sich wie folgt zusammen:
    - Schussgeld zum Schützenfest: 400,- EUR (200,- EUR pro Person)

§ 6 Kaiser

  1. Der Kaiser wird alle 10 Jahre durch ein Vogelschießen ermittelt.

  2. Teilnehmen an diesem Schießen dürfen alle Könige / Königinnen, die den Vogel abgeschossen haben und Mitglied im Schützenverein sind.

§ 7 Ehrenkommandeur

  1. Der aus dem Vorstand ausscheidende Kommandeur kann auf Antrag des Vorstandes von der ordentlichen Mitgliederversammlung zum Ehrenkommandeur ernannt werden.

§ 8 Dienstgrade

  1. Die Mitglieder des Vorstandes und die Ehrenoffiziere tragen die folgenden Dienstgrade:
    - Vorstandsmitglied im ersten Jahr: Leutnant
    - Vorstandsmitglied ab dem 2. Jahr: Oberleutnant
    - Kommandeur: Hauptmann
    - Ehrenkommandeur
    - Ehrenmajor - Ehrenoberst

  2. Diese Dienstgrade des Vorstandes werden automatisch vergeben und müssen nicht durch die Mitglieder bestätigt werden.

§ 9 Delegierte Hallenverein Gemeinschaftshalle Hattrop:

  1. Der Schützenverein hat 5 Delegierte im Hallenverein.

  2. Der jeweilige Kommandeur ist während seiner Amtszeit ein Delegierter.

  3. Die 4 weiteren Mitglieder werden auf 4 Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Es wird jährlich ein Delegierter gewählt, bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt die Wahl eines neuen Delegierten bis zur turnusgemäßen Neuwahl.

§ 10 Ehrungen / Ordensverleihung

  1. Mitgliedschaft:
    - ab dem 40. Jahr alle 10 Jahre, also 40, 50, 60 ,70
    - ab dem 70. Jahr alle 5 Jahre, also 70, 75, 80, 85 ….

  2. Königswürde:
    - 25 Jahre
    - 40 Jahre
    - 50 Jahre
    - 60 Jahre
    - 70 Jahre
    - 75 Jahre und weiter im Rhythmus 5 Jahre

§ 11 Kinderschützenfest

  1. Der Schützenverein richtet einmal in Jahr ein Kinderschützenfest aus. Dieses soll in der Regel am Sonntag nach der Rechnungslage stattfinden.

  2. Zu diesem Fest sind alle Kinder aus Hattrop und Umgebung eingeladen.

§ 12 Seniorenausflug

  1. Der Schützenverein richtet einmal in Jahr einen Seniorenausflug / -nachmittag gegen einen geringen Unkostenbeitrag aus.

  2. Hierzu eingeladen werden alle Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr und die Witwer / Witwen von ehemaligen Mitgliedern.

§ 13 Datenschutz

  1. Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

  2. Jedes Vereinsmitglied hat folgende Rechte:
    - das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DS-GVO,
    - das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DS-GVO,
    - das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DS-GVO,
    - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO,
    - das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DS-GVO und
    - das Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DS-GVO.

  3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als zu dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

Die vorstehende Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 21.08.2021 beschlossen.