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Naturschutzgebiet

 

          

Im Jahre 2001 wurden die ehemaligen Klärteiche im Westen Hattrops und einige Flächen südlich des Soestbaches durch Verfügung des Landes NRW zum Naturschutzgebiet erklärt.                       

Die vier Klärbecken der nicht mehr existierenden Zuckerfabrik Soest  bilden das ca. 10 h große Zentrum des insgesamt 36 ha großen Areals.

Wegen seiner besonderen Bedeutung als Rastplatz während des Vogelzugs und wegen seiner guten Brutmöglichkeiten für viele Vogelarten wurde dieses Gebiet unter den besonderen Schutz gestellt.

Eine artenreiche Vogelwelt kann hier während des ganzen Jahres beobachtet werden. Das vom Kreis Soest erarbeitete Konzept einer gezielten Besucherlenkung nimmt Formen an, sodass zunehmend ein störungsfreier Besuch des Gebietes möglich wird.  

Östlich des Naturschutzgebietes, in direkter Nachbarschaft und durch eine gemeinsame Zuwegung und Zielsetzung verbunden, findet man das Hattroper „Familienwald Projekt“.

              Weitere interessante Informationen zum Naturschutzgebiet erhalten Sie unter       «Wissenswertes»
 
NaturschutzgebietgrenzenNaturschutzgebietgrenzen
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Zahlen, Daten, Fakten der Gemeinschaftshalle

Kapazität

Großer Saal
Mehrzweckraum
Thekenraum
Schulungsraum
Küche
200 Sitzplätze
70 Sitzplätze
35 Sitzplätze
12 Sitzplätze
Geschirr für ca. 100 Personen;
Kochmöglichkeiten
Parkplatz Stellplätze für ca. 50 PKW`s mit Behinderten-Parkplätzen

 

Kostenzusammen-

stellung
Anteil Land NRW € 162.500
Anteil Stadt Soest € 140.000
Eigenleistung der Dorfgemeinschaft € 206.000

 

Bauzeit: Beginn: Dezember 1990
1 ½ Jahre Fertigbauabnahme: 6. Mai 1992

 

Es wurden von der Dorfgemeinschaft über 15.000 freiwillige Arbeitsstunden geleistet.In den 16 Jahren fallen weiterhin durchschnittlich pro Jahr 500 ehrenamtliche Stunden zum ordnungsgemäßen Betrieb der Gemeinschaftshalle an. Insbesondere sind Tätigkeiten bei Ersatzinvestitionen (Installationen), Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen, Reparaturen, Sitzungen des Hallenvereins und im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung angefallen.Zur Unterhaltung der Gemeinschaftshalle fallen Betriebskosten von durchschnittlich 10.000 € an. Diese Kosten werden vom Hallenverein erwirtschaftet. Erhaltungsaufwendungen fallen vermehrt von Jahr zu Jahr an. Vom Innenraum- und Türanstrich, bis hin zur neuen Bodenversiegelung, über einem kompletten Außenanstrich sind jährlich wiederkehrende Arbeiten zu erledigen. Auch diese zusätzlichen Beträge für Material- und Personalkosten müssen erwirtschaftet werden.

Zusätzlich haben die dörflichen Vereine umfangreiche Summen ihres Vereinsvermögens investiert:

Schützenverein Hattrop 80.000 €

Kameradschaftsverein LG Hattrop 

15.000 €
Singekreis Hattrop 7.500 €
Hallenverein Hattrop 45.000 €

Die Mittel wurden wie folgt verwandt:

  • Ausstattung der Küche
  • Parkplatzbefestigung (Pflasterung)
  • Schallisolierungsmaßnahmen in der Halle, Gastraum und Gemeinschaftsraum (geplant)
  • Anbau – zusätzliche Abstellmöglichkeiten
  • Brandschutzmeldeanlage
  • Mobiliar Bestuhlung, Tische, Theken
  • Ersatzinvestitionen, wie z.B. neue Schließanlage, Heizungserneuerung

 

Seit 2011 hat der Hallenverein das Dach der Gemeinschaftshalle an einen privaten Investor zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage vermietet. Die Mieteinnahmen sollen für energiesparende Maßnahmen refinanziert werden.

 

Die steigenden Energiepreise kommen in den letzten Jahren hinzu, eine kostendeckende Bewirtschaftung wird immer schwieriger. Mit dem Betrieb der Gemeinschaftshalle Hattrop wurde der Steuerzahler nicht belastet.

Jagd und Jägerschaft

Logo JaegerschaftLogo Jaegerschaft
 
Nicht das, was einer niederlegt, nur was sein Herz dabei bewegt,
nur was er fühlt bei jedem Stück, das ist das wahre Jägerglück!
 
Nicht wo du jagst, ob Feld, Wald, Au, nicht was du jagst, ob Has, Hirsch, Sau,
nicht wer du bist, Herr oder Knecht,
 
nur wie du jagst, macht waidgerecht!
Aus der Jagdpraxis:

Jagdarten:

In der Hattroper Jagd wird hauptsächlich buschiert, vom Ansitz oder vom Anstand aus gejagt ,  einmal jährlich zur herbstlichen Treib- jagd geblasen und ...                              machmal auch ordentlich "geklüngelt"


 
Der Jagdhund
Bei der Such-, Drück- und Treibagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild sind brauchbare Jagdhunde unverzichtbar. Diese Brauchbarkeit stellt der ausgebildete Hund in einer Prüfung dar. So schreibt es nicht nur das LJagdG  NW  vor, sondern auch das Selbstverständnis der meisten Jäger.
 
Unsere treuen Helfer:

AstaAsta UlanUlan AenneAenne
 

Die Jägersprache -
(k)ein  Rätsel

Röhrender HirschRöhrender Hirsch


"Der reife, noch rote Eissprossenzehner zog orgelnd am Wechsel in den Einstand."

Übersetzungshilfe

So gehts auch

 
HörnerklangHörnerklang
Vom Jagdhorn und den Jagdsignale
Das Jagdhornblasen ist ein Teil des alten jagd- lichen  Brauchtums.
Für die Praxis des Jagdbetriebs hat sich während der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts besonders in Deutschland das Fürst-Pleß-Horn durchgesetzt. 
Auch im hoch technisierten Zeitalter kann bei Gesellschaftsjagden, schon aus Gründen der Sicherheit, auf die sog.  Jagdleitsignale nicht verzichtet werden.
 

 

 

EhrenschildEhrenschild

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Email

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Telefon


0175  520 410 5

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Am Hattroper Kindergarten mit dem

" Lernort Natur "

"Die Rollende Waldschule"

 

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Aktuelles / Meldungen

 

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Das Jagdrevier


Jagd ist Naturschutz

Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände
nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes
als Naturschutzverbände anerkannt.

Sinnvoller, gesellschaftspolitisch tragfähiger Naturschutz gründet auf einer nachhaltigen, vernünftigen Nutzung natürlicher Ressourcen, zu denen auch wildlebende Tiere gehören. Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang für die Natur ein. Dabei bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an verantwortungsvoller Jagd erleben , als wesentliche Motivation, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu investieren.

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind daher die nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten, die Förderung der frei lebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden, frei lebenden Wildtierbestandes, die Vermeidung von Wildschäden … und die Regulierung überhöhter Wildbestände. ( BJG §1 )

Diese Prinzipien verfolgen wir im Jagdrevier Hattrop ,   im Herzen der Soester Börde.

Als Stadtteil von Soest erstreckt sich diese reine Feld-Jagd rund um das Dorf und grenzt im Osten fast bis an die äußere Bebauung der Stadt, im Westen liegt die Reviergrenze bereits in der Gemeinde Welver.

RevierRevier

Der "Soestbach" und vor allem die "Blögge" mit ihren Mäandern prägen das charakteristische  Bild, zwei Bahnlinien teilen das Revier (Karte).

Im Nordwesten gehört das NSchG "Klärteiche" zur Fläche.

Die Landschaft ist agrarisch geprägt, dennoch sind die einzelnen landwirtschaftlichen Schläge relativ klein strukturiert, sodass der typische Eindruck der westfälischen Parklandschaft erkennbar geblieben ist.
Leider fehlt in diesem abwechslungsreichen Gesamtbild zumindest
ein "Hölzchen" (Wäldchen).

Im Laufe der Jahre haben sich, auch durch die Hegearbeit der Jägerschaft, Hecken, Brachen und Wildwuchsflächen entwickelt.
Das zeigt Auswirkungen auf die Fauna.
Viele Tierarten, vor allem aber die Kulturfolger, beleben das Gebiet.
Das Wild der Region hat aber dennoch zunehmend unter dem Druck von
Landwirtschaft und Freizeitaktivitäten zu leiden.
Eine Verbesserung der Situation ist aber fest zu stellen.

RehObwohl auch schon Schwarzwild auf dem Durchzug bestätigt werden konnte, wurde bisher ausschließlich auf Niederwild gejagt, davon auf die hinreichend vertretenen Hauptwildarten.

Wildarten in HattropWildarten in Hattrop

 

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Das LandesJagdGesetz NW erlaubt  zu bestimmten Jagdzeiten und teils unter besonderen Bedingungen die Jagd auf:
Niederwild:
Rehwild    Feldhase   Wildkaninchen   Fuchs   Fasan   Wildtaube   Stockente   Rabenkrähe   Elster
Graugans   Kanadagans   Nilgans  Rebhuhn  Waldschnepfe   Blässhuhn  Möwen  Dachs Steinmarder  Hermelin  Iltis
Hochwild:
 
Rotwild Damwild Sikawild   Muffelwild Schwarzwild
Die Bezeichnungen "Nieder-"  bzw. "Hochwild" stammen noch aus jener Zeit, als dem
„Hoch-“ bzw. dem „Niederen Adel“
bestimmte Tierarten zur Bejagung vorbehalten waren.


 
 
 

 

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Die Jagdgenossenschaft

JagdbezirkJagdbezirk

 

Der Jagdbezirk

Nach dem Bundesjagdgesetz ( BJG ) ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Alle Grundflächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wiederum in einzelne selbständige Jagdbezirke  (wie z.B. Hattrop) aufgeteilt ist. 
In einem solchen selbständigen Jagdbezirk steht das Jagdrecht

der
Jagdgenossenschaft zu.

Die Eigentümer der Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die zu einem selbständigen Jagdbezirk gehören, bilden diese Jagdgenossenschaft  (§7, LJG NW ). Sie nutzt das Jagdrecht durch dessen Verpachtung an die Jagdausübungsberechtigten.
Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird dieser Interessenverbund durch den Jagdvorstand vertreten.  Der Vorsitzende der Genossenschaft ist der Unteren Jagdbehörde  (hier: Kreis Soest) verantwortlich, er unterzeichnet für die Grundeigentümer u.a. den jährlichen Abschussplan und die geforderten Streckenmeldungen.

 
RevierkarteRevierkarteIn der Gesamtheit umfasst der Jagdbezirk in Hattrop eine Fläche von 370 ha.
Die Jagdgenossenschaft vertritt eine Fläche von 320 ha,
für die an die Jagdausübungsberechtigten das Jagdrecht  verpachtet  worden ist.
 
Dr. RieseDr. Riese
 
 
 
 
Jagdgenossenschaft Hattrop
 
Vorsitzender
Dr. Michael Riese
Tel.: 02921 / 6 24 62
 

Ein besonderes Anliegen

von Jagdgenossenschaft und Jägerschaft ist  die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des  Wildes,  der Natur und der Jagd durch  informativen

JagdschutzJagdschutz

Das bedeutet

Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen,

wildernden (aufsichtslosen) Hunden und Katzen und vor Tieren,

die nicht dem Jagdrecht bzw. dem Schutz des Naturschutzrechts unterliegen.

FaltblattFaltblatt

 

Infos bei der

Jägerschaft
Hattrop

 

 


Immer wieder werden Wildtiere im Straßenverkehr getötet!
Leider werden nicht alle Unfälle entweder der Polizei, den Jagdausübungsberechtigten oder
den Jägern gemeldet, sodass ver
letztes Wild vielfach qualvoll verendet.
 
WildwechselWildwechsel
Achtung
in den Morgen-
und Abendstunden
von Frühjahr und Herbst
 
 
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