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Naturschutzgebiet
Im Jahre 2001 wurden die ehemaligen Klärteiche im Westen Hattrops und einige Flächen südlich des Soestbaches durch Verfügung des Landes NRW zum Naturschutzgebiet erklärt. Die vier Klärbecken der nicht mehr existierenden Zuckerfabrik Soest bilden das ca. 10 h große Zentrum des insgesamt 36 ha großen Areals. Wegen seiner besonderen Bedeutung als Rastplatz während des Vogelzugs und wegen seiner guten Brutmöglichkeiten für viele Vogelarten wurde dieses Gebiet unter den besonderen Schutz gestellt. Eine artenreiche Vogelwelt kann hier während des ganzen Jahres beobachtet werden. Das vom Kreis Soest erarbeitete Konzept einer gezielten Besucherlenkung nimmt Formen an, sodass zunehmend ein störungsfreier Besuch des Gebietes möglich wird. Östlich des Naturschutzgebietes, in direkter Nachbarschaft und durch eine gemeinsame Zuwegung und Zielsetzung verbunden, findet man das Hattroper „Familienwald Projekt“. | |
Weitere interessante Informationen zum Naturschutzgebiet erhalten Sie unter «Wissenswertes» |
Zahlen, Daten, Fakten der Gemeinschaftshalle
Kapazität | Großer Saal Mehrzweckraum Thekenraum Schulungsraum Küche | 200 Sitzplätze 70 Sitzplätze 35 Sitzplätze 12 Sitzplätze Geschirr für ca. 100 Personen; Kochmöglichkeiten |
Parkplatz | Stellplätze für ca. 50 PKW`s mit Behinderten-Parkplätzen |
Kostenzusammen- stellung | Anteil Land NRW | € 162.500 |
Anteil Stadt Soest | € 140.000 | |
Eigenleistung der Dorfgemeinschaft | € 206.000 |
Bauzeit: | Beginn: | Dezember 1990 |
1 ½ Jahre | Fertigbauabnahme: | 6. Mai 1992 |
Es wurden von der Dorfgemeinschaft über 15.000 freiwillige Arbeitsstunden geleistet.In den 16 Jahren fallen weiterhin durchschnittlich pro Jahr 500 ehrenamtliche Stunden zum ordnungsgemäßen Betrieb der Gemeinschaftshalle an. Insbesondere sind Tätigkeiten bei Ersatzinvestitionen (Installationen), Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen, Reparaturen, Sitzungen des Hallenvereins und im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung angefallen.Zur Unterhaltung der Gemeinschaftshalle fallen Betriebskosten von durchschnittlich 10.000 € an. Diese Kosten werden vom Hallenverein erwirtschaftet. Erhaltungsaufwendungen fallen vermehrt von Jahr zu Jahr an. Vom Innenraum- und Türanstrich, bis hin zur neuen Bodenversiegelung, über einem kompletten Außenanstrich sind jährlich wiederkehrende Arbeiten zu erledigen. Auch diese zusätzlichen Beträge für Material- und Personalkosten müssen erwirtschaftet werden.
Zusätzlich haben die dörflichen Vereine umfangreiche Summen ihres Vereinsvermögens investiert:
Schützenverein Hattrop | 80.000 € |
Kameradschaftsverein LG Hattrop | 15.000 € |
Singekreis Hattrop | 7.500 € |
Hallenverein Hattrop | 45.000 € |
Die Mittel wurden wie folgt verwandt:
- Ausstattung der Küche
- Parkplatzbefestigung (Pflasterung)
- Schallisolierungsmaßnahmen in der Halle, Gastraum und Gemeinschaftsraum (geplant)
- Anbau – zusätzliche Abstellmöglichkeiten
- Brandschutzmeldeanlage
- Mobiliar Bestuhlung, Tische, Theken
- Ersatzinvestitionen, wie z.B. neue Schließanlage, Heizungserneuerung
Seit 2011 hat der Hallenverein das Dach der Gemeinschaftshalle an einen privaten Investor zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage vermietet. Die Mieteinnahmen sollen für energiesparende Maßnahmen refinanziert werden.
Die steigenden Energiepreise kommen in den letzten Jahren hinzu, eine kostendeckende Bewirtschaftung wird immer schwieriger. Mit dem Betrieb der Gemeinschaftshalle Hattrop wurde der Steuerzahler nicht belastet.
Jagd und Jägerschaft
Nicht das, was einer niederlegt, nur was sein Herz dabei bewegt, nur was er fühlt bei jedem Stück, das ist das wahre Jägerglück! Nicht wo du jagst, ob Feld, Wald, Au, nicht was du jagst, ob Has, Hirsch, Sau, nicht wer du bist, Herr oder Knecht, nur wie du jagst, macht waidgerecht! | |||
Aus der Jagdpraxis: | |||
Jagdarten: In der Hattroper Jagd wird hauptsächlich buschiert, vom Ansitz oder vom Anstand aus gejagt , einmal jährlich zur herbstlichen Treib- jagd geblasen und ... machmal auch ordentlich "geklüngelt" Bei der Such-, Drück- und Treibagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild sind brauchbare Jagdhunde unverzichtbar. Diese Brauchbarkeit stellt der ausgebildete Hund in einer Prüfung dar. So schreibt es nicht nur das LJagdG NW vor, sondern auch das Selbstverständnis der meisten Jäger. Unsere treuen Helfer: | Die Jägersprache -
Das Jagdhornblasen ist ein Teil des alten jagd- lichen Brauchtums. Für die Praxis des Jagdbetriebs hat sich während der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts besonders in Deutschland das Fürst-Pleß-Horn durchgesetzt. Auch im hoch technisierten Zeitalter kann bei Gesellschaftsjagden, schon aus Gründen der Sicherheit, auf die sog. Jagdleitsignale nicht verzichtet werden. | ||
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| Öffentlichkeitsarbeit: Am Hattroper Kindergarten mit dem "Die Rollende Waldschule" | ||
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Das Jagdrevier
Jagd ist Naturschutz Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes als Naturschutzverbände anerkannt. Sinnvoller, gesellschaftspolitisch tragfähiger Naturschutz gründet auf einer nachhaltigen, vernünftigen Nutzung natürlicher Ressourcen, zu denen auch wildlebende Tiere gehören. Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang für die Natur ein. Dabei bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an verantwortungsvoller Jagd erleben , als wesentliche Motivation, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu investieren. Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind daher die nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten, die Förderung der frei lebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden, frei lebenden Wildtierbestandes, die Vermeidung von Wildschäden … und die Regulierung überhöhter Wildbestände. ( BJG §1 ) |
Diese Prinzipien verfolgen wir im Jagdrevier Hattrop , im Herzen der Soester Börde. Als Stadtteil von Soest erstreckt sich diese reine Feld-Jagd rund um das Dorf und grenzt im Osten fast bis an die äußere Bebauung der Stadt, im Westen liegt die Reviergrenze bereits in der Gemeinde Welver.
Der "Soestbach" und vor allem die "Blögge" mit ihren Mäandern prägen das charakteristische Bild, zwei Bahnlinien teilen das Revier (Karte). Im Nordwesten gehört das NSchG "Klärteiche" zur Fläche. Die Landschaft ist agrarisch geprägt, dennoch sind die einzelnen landwirtschaftlichen Schläge relativ klein strukturiert, sodass der typische Eindruck der westfälischen Parklandschaft erkennbar geblieben ist. Im Laufe der Jahre haben sich, auch durch die Hegearbeit der Jägerschaft, Hecken, Brachen und Wildwuchsflächen entwickelt. Obwohl auch schon Schwarzwild auf dem Durchzug bestätigt werden konnte, wurde bisher ausschließlich auf Niederwild gejagt, davon auf die hinreichend vertretenen Hauptwildarten. | |
Weiter zu ... | Das LandesJagdGesetz NW erlaubt zu bestimmten Jagdzeiten und teils unter besonderen Bedingungen die Jagd auf: Niederwild: Rehwild Feldhase Wildkaninchen Fuchs Fasan Wildtaube Stockente Rabenkrähe Elster Graugans Kanadagans Nilgans Rebhuhn Waldschnepfe Blässhuhn Möwen Dachs Steinmarder Hermelin Iltis Hochwild: Rotwild Damwild Sikawild Muffelwild Schwarzwild Die Bezeichnungen "Nieder-" bzw. "Hochwild" stammen noch aus jener Zeit, als dem „Hoch-“ bzw. dem „Niederen Adel“ bestimmte Tierarten zur Bejagung vorbehalten waren. |
Die Jagdgenossenschaft
Der Jagdbezirk Nach dem Bundesjagdgesetz ( BJG ) ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Alle Grundflächen einer Gemeinde bilden zusammen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wiederum in einzelne selbständige Jagdbezirke (wie z.B. Hattrop) aufgeteilt ist. In der Gesamtheit umfasst der Jagdbezirk in Hattrop eine Fläche von 370 ha. Die Jagdgenossenschaft vertritt eine Fläche von 320 ha, für die an die Jagdausübungsberechtigten das Jagdrecht verpachtet worden ist. Jagdgenossenschaft Hattrop Vorsitzender Dr. Michael Riese Tel.: 02921 / 6 24 62 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ein besonderes Anliegen von Jagdgenossenschaft und Jägerschaft ist die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Wildes, der Natur und der Jagd durch informativen Das bedeutet Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen, wildernden (aufsichtslosen) Hunden und Katzen und vor Tieren, die nicht dem Jagdrecht bzw. dem Schutz des Naturschutzrechts unterliegen. |
Infos bei der JägerschaftHattrop
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Immer wieder werden Wildtiere im Straßenverkehr getötet! Leider werden nicht alle Unfälle entweder der Polizei, den Jagdausübungsberechtigten oder den Jägern gemeldet, sodass verletztes Wild vielfach qualvoll verendet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Achtung in den Morgen- und Abendstunden von Frühjahr und Herbst | weiter zu... |